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Der Schutz der Willensfreiheit beim Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

Rechtsanwalt Noah Osuji
Rechtsanwalt Noah Osuji
Die Aufhebungsvertrag-Kanzlei · Arbeitsrecht

Der Schutz der Willensfreiheit beim Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Doch gerade in einer belastenden Gesprächssituation stellt sich oft die Frage: Ist die Entscheidung wirklich frei getroffen? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinem Urteil vom 24. Februar 2022 – 6 AZR 333/21 mit genau dieser Frage befasst.

Worum geht es?

Beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags muss die Willensfreiheit des Arbeitnehmers gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber darf zwar auf die Möglichkeit einer Kündigung hinweisen oder in bestimmten Fällen auch eine Strafanzeige erwähnen. Entscheidend ist aber, dass dabei keine unzulässige Drucksituation entsteht.

Im Mittelpunkt steht daher die Frage, ob der Aufhebungsvertrag freiwillig zustande gekommen ist oder ob der Arbeitnehmer unter Druck unterschrieben hat.

Das Urteil des BAG

Das BAG hat den Aufhebungsvertrag im entschiedenen Fall für wirksam gehalten. Nach Ansicht des Gerichts lag weder eine widerrechtliche Drohung noch ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns vor.

Für die Praxis bedeutet das: Nicht jede Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag ist unzulässig, auch wenn sie für den Arbeitnehmer unangenehm ist. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag kritisch?

Ein Aufhebungsvertrag kann rechtlich angreifbar sein, wenn der Arbeitgeber mit unzulässigem Druck arbeitet. Das kann etwa der Fall sein, wenn:

  • eine Kündigung ohne tragfähige Grundlage angedroht wird.
  • dem Arbeitnehmer keine echte Bedenkzeit bleibt.
  • eine erhebliche Überrumpelungssituation entsteht.
  • das Gespräch insgesamt nicht fair geführt wird.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer sollten einen Aufhebungsvertrag nie unter Zeitdruck unterschreiben. Wer sich unsicher fühlt, sollte das Gespräch nicht sofort beenden, sondern um Bedenkzeit bitten und den Vertrag prüfen lassen. Eine vorschnelle Unterschrift kann weitreichende Folgen haben.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sollten Aufhebungsverträge transparent, sachlich und fair verhandeln. Ein rechtssicheres Gespräch schützt nicht nur vor späteren Anfechtungen, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Personalpraxis. Gerade bei Konfliktsituationen ist ein professionelles Vorgehen entscheidend.

Rechtssichere Einordnung

Das Urteil zeigt: Der Schutz der Willensfreiheit spielt beim Aufhebungsvertrag eine zentrale Rolle. Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass nicht jede Drucksituation automatisch zur Unwirksamkeit führt. Entscheidend bleibt die Abwägung im Einzelfall.

Fazit

Der Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags ist nur dann sicher, wenn die Entscheidung frei, informiert und ohne unzulässigen Druck erfolgt. Das BAG setzt dafür klare Grenzen, lässt aber zugleich Raum für zulässige Verhandlungen.

Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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